Beschluss vom 15. Juli 2025
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
— 2 BvC 11/25 —
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 5. Dezember 2024 — EuWP 56/24 —
hat das Bundesverfassungsgericht — Zweiter Senat —
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 15. Juli 2025 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
G r ü n d e :
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. April 2025 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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