Bundesverfassungsgericht, 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss, 2018-08-16, 2 BvR 1550/17
Tenor Der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 wird wie folgt berichtigt: 1. In Rn. 32, Satz zwei, wird gestrichen: "(vgl. Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 2, 98)". 2. In Rn. 34 werden gestrichen: "(Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 31)", "(Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 33)", "(Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 44)". 3. In Rn. 37 werden am Ende...
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Tenor
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Der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 wird wie folgt berichtigt:
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1. In Rn. 32, Satz zwei, wird gestrichen:
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«(vgl. Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 2, 98)».
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2. In Rn. 34 werden gestrichen:
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«(Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 31)»,
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«(Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 33)»,
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«(Klageerzwingungsantrag, Anlage 18, Bl. 44)».
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3. In Rn. 37 werden am Ende des ersten Satzes die Worte «keiner Grundrechtsverletzung» durch «keinen Bedenken» ersetzt.
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4. In Rn. 37 wird nach dem ersten Satz ein Absatz eingefügt.
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5. Der folgende Absatz wird mit Rn. 38 bezeichnet, die Zahlen der weiteren Randnummern erhöhen sich um jeweils eins.
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6. In Rn. 39 neu (Rn. 38 alt) wird im ersten Satz das Wort «allerdings» durch «daher» ersetzt.
Gründe
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Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeiten ist der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 wie im Tenor angegeben zu berichtigen.
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