Beschluss vom 13. Januar 2025
Erledigte und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– 2 BvC 30/23 –
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),
gegen
a) den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 30. März 2023 – WP 1963/21 -,
b) § 6 Absatz 5 und 6 Bundeswahlgesetz,
c) §§ 3 bis 6 Bundeswahlgesetz
hat das Bundesverfassungsgericht – Zweiter Senat –
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 13. Januar 2025 einstimmig beschlossen:
Tenor
1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt, soweit der Beschwerdeführer die Vereinbarkeit von Artikel 1 Nummer 3 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (Bundesgesetzblatt I Seite 2395) mit dem Grundgesetz beanstandet.
2. Im Übrigen wird die Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
Gründe
G r ü n d e :
1
1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen teilweise erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2
2. Im Übrigen bleibt der Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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