Beschluss vom 3. Februar 2025
Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
— 2 BvC 44/23 —
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag,
vertreten durch die Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
— Bevollmächtigter: (…) —
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 30. März 2023 — WP 1980/21 —
hat das Bundesverfassungsgericht — Zweiter Senat —
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 3. Februar 2025 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
G r ü n d e :
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 22. Oktober 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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