Beschluss vom 12. Dezember 2024
Erledigte Wahlprüfungsbeschwerde
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– 2 BvC 42/19 –
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 9. Mai 2019 – WP 118/17 –
hat das Bundesverfassungsgericht – Zweiter Senat –
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 12. Dezember 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.
Gründe
G r ü n d e :
1
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 22. Oktober 2024 genannten Gründen erledigt. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die von ihm gerügten Verletzungen der Grundsätze der gleichen und unmittelbaren Wahl beträfen auch das zwischenzeitlich geänderte Bundeswahlgesetz, stellen seine Ausführungen die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 30. Juli 2024 – 2 BvF 1/23 u.a. – nicht in Frage. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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