Beschluss vom 14. Mai 2024
Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– 2 BvC 4/22 –
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 7. April 2022 – WP 2036/21 –
hat das Bundesverfassungsgericht – Zweiter Senat –
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 14. Mai 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
G r ü n d e :
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 22. März 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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