Bundesarbeitsgericht, 5. Senat, Urteil, 2021-07-21, 5 AZR 112/21
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 - 13 Sa 857/19 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Sonstiges 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 5 AZR 110/21 - auf die Darstellung von Tatbestand...
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Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 857/19 – wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiges
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 110/21 – auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
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Linck
Biebl
Volk
Mandrossa
Störring
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